Zum besseren Verständnis des Marktes…

Mit dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlerverordnung im Jahr 2007 wurden die Voraussetzungen zur Ausübung einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler verschärft. Um in der Versicherungsbranche tätig sein zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • Nachweis eines guten Leumundes (durch Führungszeugnis, Negativbescheinigungen des Gewerbezentralregisters und des Konkurs- und Schuldnerverzeichnisses)
  • Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nur für Makler)

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Eintragung in das zentrale Vermittlerregister der IHK erfolgen. Wer in diesem Register nicht erfasst ist, arbeitet illegal!

Es gibt 4 Arten von Vermittlern, die am deutschen Markt tätig sind:

Der Ausschließlichkeitsvermittler

vermittelt ausschließlich Produkte (s)eines Versicherers und vertritt auch dessen Interessen. Der Ausschließlichkeitsvermittler haftet nicht für seine Tätigkeit. Die Haftung übernimmt für ihn seine Versicherungsgesellschaft.

Der Mehrfachagent

hat Vertragsbeziehungen zu mehreren ausgewählten Versicherungsgesellschaften und entscheidet selbst, welche Produkte dieser Versicherungsgesellschaften er anbietet.

Der Mehrfachagent ist ebenfalls Interessenvertreter der Versicherungsgesellschaften und muss den Weisungen der Gesellschaften Folge leisten.

Der Honorarberater

ist gänzlich unabhängig. Er ist selbstständig und damit weder als Angestellter noch als Vertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig.

Er empfiehlt nach Analyse und Beratung dem Kunden Produkte verschiedener Versicherungsgesellschaften. Für diese Tätigkeit erhält der Honorarberater keine Provisionen von den Versicherungsgesellschaften, sondern ein frei festlegbares Honorar vom Kunden.

Der Versicherungsmakler

ist gänzlich unabhängig. Er hat Vertragsbeziehungen zu vielen Versicherungsgesellschaften, kann deshalb marktumfassend und gesellschaftsneutral beraten und vermitteln. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Kunden und steht auf dessen Seite. Er ist weder Angestellter noch Vertreter eines Versicherungsunternehmens und haftet alleine für seine Tätigkeit.

Als Versicherungsmakler sind wir treuhänderähnliche Sachwalter Ihrer Versicherungsangelegenheiten. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, als Versicherungsnehmer und uns als Versicherungsmakler wird in einer Maklervereinbarung geregelt.

Ergänzend zur Maklervereinbarung gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Die Maklervollmacht  legitimiert uns als Makler nach außen zum Beispiel gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Ihr Sachwalter. In dieser Vollmacht ist in Kurzform der Umfang der vereinbarten Vollmachten beschrieben. Die Vollmacht legen wir als Makler bei den Versicherungsgesellschaften vor, bei denen wir in Ihrem Auftrag zum Beispiel eine Sachversicherung kündigen, verändern, neu abschließen oder eine Schadensregulierung anmelden.